LG Gießen - Urteil vom 09.02.1994
1 S 331/93
Normen:
ARB § 15 Abs. 1a, Abs. 1d cc, Abs. 2; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
r+s 1995, 421

LG Gießen - Urteil vom 09.02.1994 (1 S 331/93) - DRsp Nr. 1996/4026

LG Gießen, Urteil vom 09.02.1994 - Aktenzeichen 1 S 331/93

DRsp Nr. 1996/4026

Unterrichtet der Versicherungsnehmer den Versicherer erst nach Abschluß eines Rechtsstreits von dem Versicherungsfall und der Klageerhebung, verstößt die Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nicht gegen Treu und Glauben. Das kann dann anders sein, wenn der Versicherer einen Vertrauenstatbestand beim Versicherungsnehmer geschaffen hat und solche Umstände erst nachträglich vorbringt, die, wären sie dem Versicherungsnehmer vorher bekanntgegeben worden, dessen Prozeßverhalten möglicherweise beeinflußt hätten.

Normenkette:

ARB § 15 Abs. 1a, Abs. 1d cc, Abs. 2; VVG § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen
r+s 1995, 421