LG Göttingen - 25.11.1993 (8 O 106/93) - DRsp Nr. 1995/9608
LG Göttingen, vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 8 O 106/93
DRsp Nr. 1995/9608
Ein Rechtsanwalt ist gehalten, seinen Mandanten ausdrücklich unter Hinweis auf die Rechtsfolgen über die 15-Monats-Frist zur Geltendmachung von Invaliditätsschäden nach den AUB 88 zu belehren und, wenn er dies unterlassen hat, binnen angemessener Frist vor Ablauf jener 15-Monats-Frist von sich aus den Mandanten an den Fristablauf zu erinnern, sofern eine Invaliditätsentschädigung in Betracht kommen könnte.