LG Hamburg - Urteil vom 11.08.1993 (329 O 81/93) - DRsp Nr. 1995/4020
LG Hamburg, Urteil vom 11.08.1993 - Aktenzeichen 329 O 81/93
DRsp Nr. 1995/4020
Die Tierhalterhaftung für einen frei laufenden Hund kann auch eingreifen, wenn dieser eine Unfallverletzung dadurch verursacht, daß er bei einem an der Leine geführten anderen Hund eine Angst- und Fluchtreaktion auslöst.