LG Hanau - Urteil vom 23.06.1995 (2 S 161/95) - DRsp Nr. 1996/4090
LG Hanau, Urteil vom 23.06.1995 - Aktenzeichen 2 S 161/95
DRsp Nr. 1996/4090
Bei der Einholung der vormundschaftlichen Genehmigung für einen Abfindungsvergleich in der Unfallschadensregulierung handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Folge des Risikoausschlusses aus § 4 Abs. 1 p ARB, sondern um eine notwendige Vorbereitungshandlung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.