LG Hannover - Urteil vom 22.10.1981 (3 O 124/81) - DRsp Nr. 1994/14740
LG Hannover, Urteil vom 22.10.1981 - Aktenzeichen 3 O 124/81
DRsp Nr. 1994/14740
Ein mit Altschnee bedeckter Bürgersteig bildet eine Gefahrenquelle, die grundsätzlich auch dann eine Unfallhaftpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen auslöst, wenn ein Fußgänger sich gezwungen sieht, der ihm zu unsicher erscheinenden Gehwegfläche auf die Fahrbahn auszuweichen, für die eine Verkehrssicherungspflicht nicht besteht, und wenn er dann auf der ebenfalls glatten Straße zu Schaden kommt.