LG Hannover - Urteil vom 29.04.1993 (3 S 375/92) - DRsp Nr. 1994/14709
LG Hannover, Urteil vom 29.04.1993 - Aktenzeichen 3 S 375/92
DRsp Nr. 1994/14709
Für den Nachweis, die Leistungspflicht der Versicherung bestehe, weil die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluß auf den Umfang der Versicherungsleistung gehabt habe, ist der VN beweispflichtig. Es muß beweisen, daß die Kosten des Rechtsmittelverfahrens auch dann angefallen wären, wenn er die Versicherung vorab über die Rechtsmitteleinlegung informiert hätte.