LG Hechingen - 19.05.1993 (3 S 150/92) - DRsp Nr. 1995/3662
LG Hechingen, vom 19.05.1993 - Aktenzeichen 3 S 150/92
DRsp Nr. 1995/3662
Anforderungen an die Pflicht des Reiseveranstalters, die Reisenden in Italien auf die Gefahren des Zurücklassens von Wertsachen im vorübergehend abgestellten Reisebus hinzuweisen.