LG Heilbronn - Urteil vom 05.11.1985
6 O 944/85
Fundstellen:
r+s 1986, 90

LG Heilbronn - Urteil vom 05.11.1985 (6 O 944/85) - DRsp Nr. 1994/14770

LG Heilbronn, Urteil vom 05.11.1985 - Aktenzeichen 6 O 944/85

DRsp Nr. 1994/14770

Hat der Redlichkeit des Versicherungsnehmers sorgfältig betrachtende Versicherer Anlaß, Zweifel zu hegen, so ist der Versicherungsnehmer um so mehr verpflichtet, den Eintritt des Versicherungsfalles in vollem Umfang nachzuweisen.

Hinweise:

Terminologische Unklarheiten beim Diebstahlnachweis in der Sachversicherung Wussow-Information 87, 80 - Wie weit reicht die Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers bei mehreren Diebstahlsfällen und Verdacht auf Vortäuschung? Wussow-Information 87, 19 - Vortäuschung von Kfz-Diebstählen Wussow-Information 87, 22.

Fundstellen
r+s 1986, 90