LG Hildesheim - 29.06.1990 (5 O 57/90) - DRsp Nr. 1992/11210
LG Hildesheim, vom 29.06.1990 - Aktenzeichen 5 O 57/90
DRsp Nr. 1992/11210
Nutzungsausfallentschädigung für einen Behinderten, dessen Elektro-Rollstuhl unfallbedingt zerstört worden ist und für den der allein verfügbare Handbetrieb-Rollstuhl nicht ausreicht.