LG Hildesheim - Beschluß vom 21.04.1987 (13 Qs 83/87) - DRsp Nr. 1994/14782
LG Hildesheim, Beschluß vom 21.04.1987 - Aktenzeichen 13 Qs 83/87
DRsp Nr. 1994/14782
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist nicht bekanntgemacht und damit nicht wirksam, wenn sie dem Beschuldigten nur fernmündlich von einem Polizeibeamten mitgeteilt worden ist.