LG Kaiserslautern - 17.09.1993 (2 S 394/92) - DRsp Nr. 1995/4008
LG Kaiserslautern, vom 17.09.1993 - Aktenzeichen 2 S 394/92
DRsp Nr. 1995/4008
Wird das Kfz eines Dritten nur zwei- bis dreimal pro Woche für kurze Fahrten in Anspruch genommen, so liegt nur eine "gelegentliche" Inanspruchnahme i.S.d. Nr. 28 Abs. 2 der Tarifbestimmungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung (TB KH) vor, die eine Anrechnung des Schadensverlaufs des Dritten nicht rechtfertigt.