LG Kaiserslautern vom 31.07.1996
3 O 232/95
Normen:
AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 1 ;
Fundstellen:
VersR 1997, 230

LG Kaiserslautern - 31.07.1996 (3 O 232/95) - DRsp Nr. 1998/1483

LG Kaiserslautern, vom 31.07.1996 - Aktenzeichen 3 O 232/95

DRsp Nr. 1998/1483

Kann ein Versicherungsnehmer die Existenz eines Nachschlüssels nicht aufklären und macht er zum Grund des Belassens von Fahrzeugpapieren im Fahrzeug unzutreffende Angaben (hier: Dienstvorschrift der US-Streitkräfte sehe angeblich vor, daß Fahrzeugpapiere im Fahrzeug zu belassen sind), so liegt das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls nicht vor. Die neuere Rechtsprechung des BGH steht dem nicht entgegen.

Normenkette:

AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 1 ;

Hinweise:

- nicht rechtskräftig.

Fundstellen
VersR 1997, 230