LG Kaiserslautern - 31.07.1996 (3 O 232/95) - DRsp Nr. 1998/1483
LG Kaiserslautern, vom 31.07.1996 - Aktenzeichen 3 O 232/95
DRsp Nr. 1998/1483
Kann ein Versicherungsnehmer die Existenz eines Nachschlüssels nicht aufklären und macht er zum Grund des Belassens von Fahrzeugpapieren im Fahrzeug unzutreffende Angaben (hier: Dienstvorschrift der US-Streitkräfte sehe angeblich vor, daß Fahrzeugpapiere im Fahrzeug zu belassen sind), so liegt das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls nicht vor. Die neuere Rechtsprechung des BGH steht dem nicht entgegen.