LG Karlsruhe vom 08.11.1985
9 S 234/85
Normen:
VVG §§ 23, 25 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 170
ZfS 1986, 306

LG Karlsruhe - 08.11.1985 (9 S 234/85) - DRsp Nr. 1994/14815

LG Karlsruhe, vom 08.11.1985 - Aktenzeichen 9 S 234/85

DRsp Nr. 1994/14815

A. Die Inbetriebnahme des Fahrzeugs ohne Bremsleuchten ist vorschriftswidrig nach § 53 Abs. 2 S. 1. StVZO. Der einmalige Verstoß gegen die Vorschrift der StVZO stellt aber nicht zwingend eine Gefahrerhöhung dar. B. Da bei der Frage der Gefahrerhöhung zwischen versicherter Gefahrsteigerung und nicht versicherter Gefahrerhöhung zu unterscheiden ist, kommt es bei einem Verstoß gegen Vorschriften der StVZO - hier: Fahren ohne Bremsleuchten - auf die Dauerhaftigkeit an. Fahrten zur und von der Werkstatt erfüllen nicht das Erfordernis der Dauerhaftigkeit.

Normenkette:

VVG §§ 23, 25 ;

Hinweise: