LG Kassel - Urteil vom 04.03.1982
1 S 380/81
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1982, 234
VersR 1983, 789
ZfS 1982, 266

LG Kassel - Urteil vom 04.03.1982 (1 S 380/81) - DRsp Nr. 1994/14842

LG Kassel, Urteil vom 04.03.1982 - Aktenzeichen 1 S 380/81

DRsp Nr. 1994/14842

A. Erzielt der Geschädigte bei Totalschaden seines Fahrzeuges durch überpflichtmäßige Anstrengungen für das Fahrzeugwrack einen über den üblichen Wert hinausgehenden höheren Erlös, so steht dieser Vorteil nicht dem Schädiger zu. B. Der auf den Wiederbeschaffungswert eines total beschädigten Kfz anzurechnende Restwert ist nach objektiven Maßstäben zu bestimmen; es kommt also nicht darauf an, ob der Geschädigte später durch den Verkauf des Wracks einen erheblich höheren Preis erzielt hat.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
DAR 1982, 234
VersR 1983, 789
ZfS 1982, 266