LG Kleve - Urteil vom 01.04.1993 (5 S 204/92) - DRsp Nr. 1994/14870
LG Kleve, Urteil vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 5 S 204/92
DRsp Nr. 1994/14870
1. Die Wahrscheinlichkeit, daß der Schließzylinder des als entwendet behaupteten Kfz mit einem zufällig passenden Schlüssel betätigt worden ist, kann bei Porsche Fahrzeugen in Anbetracht der kleineren Serien und bei erheblichem Alter des Kfz (Baujahr 1977, behaupteter Diebstahl 1992) vernachlässigt werden.
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