LG Koblenz vom 10.03.1995
14 S 249/94
Normen:
BGB §§ 249, 151, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen:
SP 1996, 207

LG Koblenz - 10.03.1995 (14 S 249/94) - DRsp Nr. 1996/29884

LG Koblenz, vom 10.03.1995 - Aktenzeichen 14 S 249/94

DRsp Nr. 1996/29884

1. Der Geschädigte hat konkret darzulegen, daß die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges erforderlich war. 2. Hat der Sachverständige keine eigenen Feststellungen zur Höhe der Restwerte getroffen, hat der Geschädigte ein höheres Restwertangebot zu beachten. 3. Eine sog. fiktive Wiederbeschaffungspauschale für eine technische Prüfung des Ersatzfahrzeuges durch einen Sachverständigen ist nicht ausgleichsfähig.

Normenkette:

BGB §§ 249, 151, 254 Abs. 2 ;
Fundstellen
SP 1996, 207