LG Koblenz - 21.02.1990 (5 O 607/89) - DRsp Nr. 1994/14885
LG Koblenz, vom 21.02.1990 - Aktenzeichen 5 O 607/89
DRsp Nr. 1994/14885
1. Der Kaskoversicherer ist leistungsfrei, wenn falsche Angaben über den Schadenzeitpunkt gemacht werden. 2. Ein Ehemann ist bei überwiegender Nutzung des Kfz Repräsentant. Dies gilt vor allem auch dann, wenn er schon frühere Kaskoschäden allein abgewickelt hat.