LG Koblenz - Urteil vom 27.04.1993
11 O 135/92
Normen:
BGB §§ 459, 462 ;
Fundstellen:
DAR 1993, 300

LG Koblenz - Urteil vom 27.04.1993 (11 O 135/92) - DRsp Nr. 1994/14880

LG Koblenz, Urteil vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 11 O 135/92

DRsp Nr. 1994/14880

Ein Neufahrzeug ist als mangelhaft anzusehen, wenn im Kurzstreckenverkehr erst nach 3 bis 7 Minuten voller Motorrundlauf erreicht wird. Scheitern mehrere Nachbesserungsversuche des Verkäufers, so hat der Käufer ein Wandelungsrecht. Die vom Käufer gezogenen Nutzungen sind mit 0,67 % des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km zu vergüten (hier: Pkw Honda CRX).

Normenkette:

BGB §§ 459, 462 ;
Fundstellen
DAR 1993, 300