LG Köln - 08.02.1995 (25 O 308/92) - DRsp Nr. 1996/29543
LG Köln, vom 08.02.1995 - Aktenzeichen 25 O 308/92
DRsp Nr. 1996/29543
Die Vornahme eines HIVÄAntikörpertests ohne die Einwilligung des Patienten ist ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht dieses Patienten. Der Arzt, der einen solchen Test vornimmt, ist dem Patienten zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verpflichtet.