LG Köln vom 18.11.1993
4 O 388/91
Normen:
BGB §§ 249, 251 ;
Fundstellen:
SP 1994, 181

LG Köln - 18.11.1993 (4 O 388/91) - DRsp Nr. 1995/3962

LG Köln, vom 18.11.1993 - Aktenzeichen 4 O 388/91

DRsp Nr. 1995/3962

1. Wird die Reparatur in Eigenregie durchgeführt, können nicht die Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt, sondern nur niedrigere Durchschnittssätze in Ansatz gebracht werden. 2. Bei älteren - hier: 4 Jahre alt/123 000 km Laufleistung - Fahrzeugen besteht kein Wertminderungsanspruch. 3. Fehlen konkrete Angaben zur Reparaturzeit, besteht kein Nutzungsausfallanspruch; pauschale Hinweise reichen nicht aus.

Normenkette:

BGB §§ 249, 251 ;
Fundstellen
SP 1994, 181