LG Köln - 18.11.1993 (4 O 388/91) - DRsp Nr. 1995/3962
LG Köln, vom 18.11.1993 - Aktenzeichen 4 O 388/91
DRsp Nr. 1995/3962
1. Wird die Reparatur in Eigenregie durchgeführt, können nicht die Stundenverrechnungssätze einer Vertragswerkstatt, sondern nur niedrigere Durchschnittssätze in Ansatz gebracht werden.2. Bei älteren - hier: 4 Jahre alt/123 000 km Laufleistung - Fahrzeugen besteht kein Wertminderungsanspruch.3. Fehlen konkrete Angaben zur Reparaturzeit, besteht kein Nutzungsausfallanspruch; pauschale Hinweise reichen nicht aus.