LG Köln - Urteil vom 12.05.1982 (24 O 8/82) - DRsp Nr. 1994/14977
LG Köln, Urteil vom 12.05.1982 - Aktenzeichen 24 O 8/82
DRsp Nr. 1994/14977
Ein Versicherungsnehmer handelt nicht grob fahrlässig i.S. des § 61VVG, wenn er den Autoschlüssel vor dem Zugriff eines Lebensgefährten nicht so zu verbergen mag, daß dieser nicht in den Besitz von Schlüssel und Fahrzeug gelangen kann.