LG Köln - Urteil vom 13.02.1985
24 O 624/83
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
r+s 1985, 162

LG Köln - Urteil vom 13.02.1985 (24 O 624/83) - DRsp Nr. 1994/14966

LG Köln, Urteil vom 13.02.1985 - Aktenzeichen 24 O 624/83

DRsp Nr. 1994/14966

1. Schläft ein Kraftfahrer auf einer längeren Fahrt am Steuer ein und verursacht dadurch einen Unfall, so begründet das Einschlafen allein noch kein stichhaltiges Indiz für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit. Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, daß der Fahrer an seiner Fahrtüchtigkeit Zweifel haben mußte, weil er z.B. einen Tag und eine Nacht ohne nennenswerte Pause durchgefahren war und er sich über deutliche Anzeichen seiner drohenden Fahruntüchtigkeit sorglos hinwegsetzte. 2. Das Gericht ist an die tatsächlichen Feststellungen, die in einem ausländischen Strafverfahren getroffen wurden, nicht gebunden.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
r+s 1985, 162