LG Köln - Urteil vom 16.12.1992
24 O 97/92
Normen:
AKB § 1 Abs. 2 S. 4;
Fundstellen:
r+s 1993, 244

LG Köln - Urteil vom 16.12.1992 (24 O 97/92) - DRsp Nr. 1994/14912

LG Köln, Urteil vom 16.12.1992 - Aktenzeichen 24 O 97/92

DRsp Nr. 1994/14912

1. Die Belehrung im Versicherungsschein: "... Wenn sie nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins den Erstbeitrag zahlen, geht der Versicherungsschutz verloren ..." ist unzureichend und nicht geeignet, die 14-Tagefrist des § 1 Abs. 2 S. 4 AKB in Lauf zu setzen. 2. Der Versicherungsnehmer muß bei der Erstprämienanforderung auch darauf hingewiesen werden, daß eine verspätete Zahlung die Deckung erhalten kann, falls die Zahlungsfrist unverschuldet versäumt wurde.

Normenkette:

AKB § 1 Abs. 2 S. 4;
Fundstellen
r+s 1993, 244