LG Köln - Urteil vom 17.06.1992 (24 S 68/91) - DRsp Nr. 1994/14920
LG Köln, Urteil vom 17.06.1992 - Aktenzeichen 24 S 68/91
DRsp Nr. 1994/14920
Erwirbt der gem. § 21 ARB versicherte Versicherungsnehmer ein Kfz das (noch) nicht auf ihn zugelassen ist, besteht gem. § 21 ARB kein Versicherungsschutz. Eine analoge Anwendung des § 22 Abs. 7 Ziff. 4 ARB kommt nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer zweifelsfrei darlegen kann, daß das Fahrzeug an die Stelle eines bisher versicherten Fahrzeugs treten sollte (hier verneint).