LG Köln - Urteil vom 21.09.1981 (74 O 283/80) - DRsp Nr. 1994/14982
LG Köln, Urteil vom 21.09.1981 - Aktenzeichen 74 O 283/80
DRsp Nr. 1994/14982
A. Fälligkeitsvoraussetzung i.S. von § 11VVG ist jedenfalls die Auswertung der amtlichen Ermittlungsakte und - bei schwierigen Fragen - der Ablauf einer Überlegungs- und Prüfzeit von zwei bis drei Wochen. B. Auch wenn sich der Versicherer erstmals im Prozeß auf die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens gem. § 14AKB beruft, ist der Klageanspruch nicht (mehr) fällig. Dem steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht entgegen.