LG Köln - Urteil vom 25.06.1986 (19 S 484/85) - DRsp Nr. 1994/14951
LG Köln, Urteil vom 25.06.1986 - Aktenzeichen 19 S 484/85
DRsp Nr. 1994/14951
Die Nichtanbringung von Schneegittern stellt in Köln keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Ein Pkw-Besitzer kann sich bei den seltenen starken Schneefällen durch Einparken an geeigneter Stelle gegen Schneelawinen schützen.