LG Köln - Urteil vom 27.11.1985 (24 O 120/85) - DRsp Nr. 1994/14960
LG Köln, Urteil vom 27.11.1985 - Aktenzeichen 24 O 120/85
DRsp Nr. 1994/14960
Läßt der Versicherungsnehmer eine Begutachtung des angeblich entstandenen Schadens durch einen vom Versicherer beauftragten Sachverständigen nicht zu, so liegt darin eine vorsätzliche Verletzung der nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllenden Obliegenheiten.