LG Köln - Urteil vom 28.01.1987 (24 O 330/86) - DRsp Nr. 1994/14950
LG Köln, Urteil vom 28.01.1987 - Aktenzeichen 24 O 330/86
DRsp Nr. 1994/14950
Auf den Anscheinsbeweis kann sich der VN nur berufen, wenn zuverlässige Erfahrungssätze vorliegen, die allein aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes den Schluß auf den Eintritt des Versicherungsfalles zulassen.