LG Limburg - Urteil vom 03.03.1982 (2 O 533/81) - DRsp Nr. 1994/15002
LG Limburg, Urteil vom 03.03.1982 - Aktenzeichen 2 O 533/81
DRsp Nr. 1994/15002
Eine Hausfrau und Mutter handelt nicht schuldhaft, wenn sie im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses auf einer Bundesstraße beim Einkaufen zwei Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren an einer Hand hält und keine weiteren Vorkehrungen trifft, um zu verhindern, daß eines der Kinder sich losreißt und auf die Fahrbahn läuft.