LG Limburg - Urteil vom 03.03.1982
2 O 533/81
Normen:
BGB § 832 ; RVO § 1542 ;
Fundstellen:
VersR 1983, 95

LG Limburg - Urteil vom 03.03.1982 (2 O 533/81) - DRsp Nr. 1994/15002

LG Limburg, Urteil vom 03.03.1982 - Aktenzeichen 2 O 533/81

DRsp Nr. 1994/15002

Eine Hausfrau und Mutter handelt nicht schuldhaft, wenn sie im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses auf einer Bundesstraße beim Einkaufen zwei Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren an einer Hand hält und keine weiteren Vorkehrungen trifft, um zu verhindern, daß eines der Kinder sich losreißt und auf die Fahrbahn läuft.

Normenkette:

BGB § 832 ; RVO § 1542 ;
Fundstellen
VersR 1983, 95