LG München I - Urteil vom 18.11.1985 (13 T 22512/85) - DRsp Nr. 1994/15082
LG München I, Urteil vom 18.11.1985 - Aktenzeichen 13 T 22512/85
DRsp Nr. 1994/15082
Läßt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten erstellen, so geschieht dies regelmäßig nicht allein zur Verwendung bei einer außergerichtlichen Schadensregulierung, sondern daneben auch im Hinblick auf einen zu erwartenden Prozeß.