LG Nürnberg-Fürth - 27.03.1990 (2 O 6855/89) - DRsp Nr. 1994/15163
LG Nürnberg-Fürth, vom 27.03.1990 - Aktenzeichen 2 O 6855/89
DRsp Nr. 1994/15163
Es liegt kein "Neufahrzeug" mehr vor, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor dem Erwerb für eine Urlaubsfahrt nach Italien von dem Autoverkäufer erhalten hat. Im übrigen war das Kfz zu diesem Zeitpunkt schon ca. 1 Monat auf den Autohändler zugelassen und hatte eine Fahrleistung von ca. 1 000 km.