LG Paderborn - Urteil vom 01.07.1993 (5 S 138/93) - DRsp Nr. 1994/15233
LG Paderborn, Urteil vom 01.07.1993 - Aktenzeichen 5 S 138/93
DRsp Nr. 1994/15233
Der Geschädigte hat vor Abschluß eines Mietvertrages über ein Ersatzfahrzeug im Rahmen des Zumutbaren zu prüfen, ob er nicht anstatt des Unfallersatztarifes einen wesentlich günstigeren Normal- oder Pauschaltarif wählt.