LG Regensburg vom 12.10.1976
S 123/76
Normen:
BGB §§ 249 ff.;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden G-6/4
VersR 1977, 483

LG Regensburg - 12.10.1976 (S 123/76) - DRsp Nr. 1994/2306

LG Regensburg, vom 12.10.1976 - Aktenzeichen S 123/76

DRsp Nr. 1994/2306

Zeit und Arbeit, die der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall bei der Schadensabwicklung aufwendet - hier: um das beschädigte Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen und dort wieder abzuholen -, rechnen nicht zum ersatzfähigen Unfall-Folgeschaden, auch nicht ohne weiteres in Fällen eines geschädigten größeren Unternehmens.

Normenkette:

BGB §§ 249 ff.;