LG Regensburg - Urteil vom 07.09.1993 (S 106/93) - DRsp Nr. 1994/15251
LG Regensburg, Urteil vom 07.09.1993 - Aktenzeichen S 106/93
DRsp Nr. 1994/15251
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nicht vor, wenn ein Fußgänger infolge einer Durchbiegung eines Gitterrostes um ca. 6 cm stürzt, da er hiermit rechnen muß und sich darauf einzustellen hat.