LG Saarbrücken - Urteil vom 13.11.1985 (13 A S 38/85) - DRsp Nr. 1994/15269
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1985 - Aktenzeichen 13 A S 38/85
DRsp Nr. 1994/15269
Die Zubilligung einer allgemeinen "Kostenpauschale" ist im Schadensersatzrecht nicht vorgesehen. Dem Geschädigten obliegt daher die Pflicht, einen solchen Schaden nach Grund und Höhe schlüssig darzutun.