LG Trier - Urteil vom 03.06.1981
2 O 172/80
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1982, 263

LG Trier - Urteil vom 03.06.1981 (2 O 172/80) - DRsp Nr. 1994/15324

LG Trier, Urteil vom 03.06.1981 - Aktenzeichen 2 O 172/80

DRsp Nr. 1994/15324

Das Verstecken des Zündschlüssels unter dem Sitzfell - einem beliebten Diebstahlobjekt -, um einem zweiten Benutzer den Gebrauch des Fahrzeugs zu ermöglichen, ist grob fahrlässig und kann auch dann durch das Fehlen eines Zweitschlüssels entschuldigt werden.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
VersR 1982, 263