LG Wuppertal vom 06.01.1994
9 S 222/93
Normen:
StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 14 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
SP 1994, 207

LG Wuppertal - 06.01.1994 (9 S 222/93) - DRsp Nr. 1995/4092

LG Wuppertal, vom 06.01.1994 - Aktenzeichen 9 S 222/93

DRsp Nr. 1995/4092

1. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- bzw. Aussteigenden. Das Gebot äußerster Sorgfalt schießt ein Vertrauen in ausreichenden Sicherheitsabstand des fließenden Verkehrs grundsätzlich aus. 2. Steht nicht fest, daß der herannahende Kraftfahrer hätte ausweichen können, ohne sich und den übrigen Verkehr zu gefährden, tritt sein geringfügiges Mitverschulden hinter das erhebliche Verschulden des Ein- bzw. Aussteigenden zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 2; StVO § 14 Abs. 1 ; ZPO § 286 ;

Hinweise: