LG Zweibrücken - Beschluß vom 01.08.1994
1 Qs 112/94
Normen:
StGB § 315b Abs. 1 Nr 3 ;
Fundstellen:
ZfS 1994, 386

LG Zweibrücken - Beschluß vom 01.08.1994 (1 Qs 112/94) - DRsp Nr. 1995/4063

LG Zweibrücken, Beschluß vom 01.08.1994 - Aktenzeichen 1 Qs 112/94

DRsp Nr. 1995/4063

Fährt jemand mit einem Pkw auf einen Fußgänger zu und bleibt dem Fußgänger noch genügend Zeit zum Ausweichen, so liegt keine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs i.S.v. § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB vor. Die bei solchem Sachverhalt anzunehmende Nötigung (§ 240 StGB) rechtfertigt nicht ohne weiteres die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Normenkette:

StGB § 315b Abs. 1 Nr 3 ;
Fundstellen
ZfS 1994, 386