OLG Celle - Beschluss vom 07.06.2018
2 Ss (OWi) 118/18
Normen:
StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Winsen (Luhe), vom 22.02.2018

Magnetfeldprüfung bei Messgerät Leivtec XV 3 nicht erforderlich

OLG Celle, Beschluss vom 07.06.2018 - Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 118/18

DRsp Nr. 2019/15518

Magnetfeldprüfung bei Messgerät Leivtec XV 3 nicht erforderlich

1. Das Auslassen einer vollständigen Magnetfeldprüfung im Zulassungsverfahren für das Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig und Berlin (PTB) stellt die ordnungsgemäße Zulassung dieses Messgerätes nicht in Frage (Anschluss OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018, III-1 RBs 115/18; entgegen AG Jülich, Urteil vom 08.12.2017, 12 Owi-806 Js 2072/16 - 122/16). 2. Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Leivtec XV3 handelt es sich auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes im Hinblick auf die dazu veröffentlichte Stellungnahme der PTB vom 20.03.2018 um ein standardisiertes Messverfahren.

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) vom 22.02.2018 wird als unbegründet verworfen.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Normenkette:

StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.