BGH - Urteil vom 05.07.1966
VI ZR 4/65
Normen:
BGB § 823, § 254 ;
Fundstellen:
VersR 1966, 977

Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des Unfallgetöteten auf entgangenen Unterhalt

BGH, Urteil vom 05.07.1966 - Aktenzeichen VI ZR 4/65

DRsp Nr. 1994/6049

Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den Anspruch der Witwe des Unfallgetöteten auf entgangenen Unterhalt

Von einer Frau, deren Ehemann tödlich verunglückt ist, kann nicht ohne weiteres verlangt werden, daß sie die Lebensverhältnisse, wie sie die Eheschließung mit sich brachte, wieder aufgibt, um die Schädiger ganz oder teilweise von ihrer Ersatzpflicht zu befreien.

Normenkette:

BGB § 823, § 254 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 08.12.1959, VRS 23, 336; BGH v. 29.10.1959, VersR 1960, 320

Fundstellen
VersR 1966, 977