1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juni 2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade durch Beschluss gemäß §
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
3. Der auf den 15. Januar 2024 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf bis 19.000 € festzusetzen.
Die Voraussetzungen, unter denen der Senat die Berufung der Klägerin gemäß §
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