OLG Hamm - Urteil vom 09.12.1993
6 U 107/93
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden D-3/16
NZV 1994, 188
SP 1994, 256

Mietwagenkosten - Zuschläge für die Anmietung eines Fahrzeugs ohne Selbstbeteiligung

OLG Hamm, Urteil vom 09.12.1993 - Aktenzeichen 6 U 107/93

DRsp Nr. 1995/5002

Mietwagenkosten - Zuschläge für die Anmietung eines Fahrzeugs ohne Selbstbeteiligung

»Auch dann, wenn der anmietende Geschädigte für seinen - unfallbedingt ausgefallenen - Pkw nur eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung hält, kann er die Zuschläge für die Anmietung eines Fahrzeugs ohne Selbstbeteiligung ersetzt verlangen.«

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe:

Der Kl. war berechtigt, bezüglich des Mietwagens eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen. Er hatte zwar für seinen Pkw eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen. Es erscheint aber angemessen, daß der Kl. diese Selbstbeteiligung ausschloß, da grundsätzlich bei Benutzung fremder, dem Fahrer unbekannter Fahrzeuge ein erhöhtes Unfallrisiko besteht, das der Geschädigte nicht selbst zu tragen braucht. Die Kosten sind im Sinne von § 249 BGB erforderlich [und dementsprechend mit den Mietwagenkosten ersatzfähig].

Hinweise:

Hinweis:

Die vorzuschaltende Frage, ob anfallende Vollkaskoversicherungs-Prämien überhaupt ersatzfähig sind, wird differenzierend beantwortet: Tendenziell kommt es auf den Umfang des Versicherungsschutzes für das eigene Fahrzeug und auf einen Vergleich der jeweiligen wirtschaftlichen Risiken bei der Fahrzeugbenutzung an: dazu ES Kfz-Schaden D-3/3, 4, 7, 8, 10.

Fundstellen
ES Kfz-Schaden D-3/16
NZV 1994, 188
SP 1994, 256