Mitteilung an die Polizei über einen Unfall ohne Personenschaden mit eindeutiger Haftungslage
BayObLG, Beschluß vom 24.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 379/85
DRsp Nr. 1998/9511
Mitteilung an die Polizei über einen Unfall ohne Personenschaden mit eindeutiger Haftungslage
Liegt kein Personenschaden vor und ist die Haftungslage eindeutig, weil der Unfallverursacher z.B. auf ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug aufgefahren ist, reichen die unverzügliche Mitteilung an die Polizei, den Unfall verursacht zu haben, und die Angabe von Anschrift und Fahrzeugkennzeichen aus.