BayObLG - Beschluß vom 24.02.1986
RReg 1 St 379/85
Normen:
StGB § 142 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 307 (Bär)

Mitteilung an die Polizei über einen Unfall ohne Personenschaden mit eindeutiger Haftungslage

BayObLG, Beschluß vom 24.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 379/85

DRsp Nr. 1998/9511

Mitteilung an die Polizei über einen Unfall ohne Personenschaden mit eindeutiger Haftungslage

Liegt kein Personenschaden vor und ist die Haftungslage eindeutig, weil der Unfallverursacher z.B. auf ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug aufgefahren ist, reichen die unverzügliche Mitteilung an die Polizei, den Unfall verursacht zu haben, und die Angabe von Anschrift und Fahrzeugkennzeichen aus.

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1987, 307 (Bär)