Mitverschulden bei Mitfahrt mit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis trotz körperlichen Mangels
BGH, Urteil vom 30.11.1964 - Aktenzeichen II ZR 117/63
DRsp Nr. 1994/6132
Mitverschulden bei Mitfahrt mit dem Inhaber einer Fahrerlaubnis trotz körperlichen Mangels
Wer sich zur Mitfahrt einem Kraftfahrer anvertraut, dem die Verwaltungsbehörde trotz eines bestehenden körperlichen Mangels (hier: Blindheit auf einem Auge) die Fahrerlaubnis erteilt hat, setzt sich deshalb grundsätzlich keinem Vorwurf des Mitverschuldens aus.