Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 24. Mai 1993, bei dem er als Fahrer eines gepanzerten Kleintransporters seiner Arbeitgeberin, einer Wach- und Schließgesellschaft, verletzt wurde, weil der Beklagte zu 2) mit einem bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversicherten Sattelzug auf den verkehrsbedingt haltenden Kleintransporter auffuhr, diesen gegen ein weiteres Fahrzeug und sodann nach rechts gegen einen Baum schob.
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