Der Kläger nimmt den Beklagten zu 1 als Fahrer eines bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten PKW auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 5. Juli 1996 auf der Bundesautobahn (BAB) in Anspruch, bei dem der Kläger als Pannenhelfer verletzt wurde.
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