Auf die Rechtsmittel der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 17. Dezember 2015 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Geldern vom 11. März 2015 verurteilt, an die Klägerin 1.383,48 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 775,29 € seit 8. Januar 2014 und auf 608,19 € seit 24. Juli 2014 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Ehemannes auf Rückzahlung von Umsatzsteuerbeträgen in Anspruch. Zwischen der Klägerin und der W . AG (im Folgenden: Versicherer) bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, aus dem die Klägerin und ihr Ehemann die Beklagte als Schadenabwicklungsunternehmen des Versicherers im Verfahren Landgericht Stuttgart
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