Nachträgliches Entfallen der durch eine Tat in Erscheinung getretenen Eignungsmängel
BayObLG, Beschluß vom 17.11.1987 - Aktenzeichen RReg 1 St 256/87
DRsp Nr. 1998/9747
Nachträgliches Entfallen der durch eine Tat in Erscheinung getretenen Eignungsmängel
»Der Tatrichter kann seine Auffassung, der durch die Tat in Erscheinung getretene Eignungsmangel sei nicht aufgrund der Wirkungen der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nachträglich wieder entfallen, nicht auf den allgemeinen Satz stützen, der Eignungsmangel entfalle auch bei einem Ersttäter erst nach knapp einem Jahr der Fall, jedoch habe die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis noch nicht solange angedauert.«