Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.12.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten um eine Nichtabnahmeentschädigung, die die Klägerin von den Beklagten beansprucht, nachdem sie den Darlehensvertrag mit der End-Nr. xxx5 wegen falscher Angaben der Beklagten bei der Vermögensauskunft gekündigt hat.
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