LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.01.2020
7 Sa 217/19
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 7524/18

Normative Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.01.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 217/19

DRsp Nr. 2020/3834

Normative Anwendung von Tarifverträgen auf Arbeitsverhältnisse

Wer sich auf Regelungen des Tarifvertrages beruft, ist für dessen Anwendbarkeit darlegungs- und beweisbelastet. Mitglieder im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung begründen keine Anwendung tarifvertraglich vereinbarter Entgelte.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Dezember 2018 - 20 Ca 7524/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Weitergabe der sich aus dem Tarifabschluss vom 01.07.2017 für den Einzelhandel ergebenden Entgelterhöhungen.

Die Klägerin ist bei der Beklagten auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages vom 01.03.1988 (Bl. 5 - 6 d.A.), abgeschlossen mit der H. Süßwarenfachgeschäfte GmbH, als Filialleiterin beschäftigt. Der Arbeitsvertrag nimmt die Tarifverträge des Einzelhandels in ihrer jeweils gültigen Fassung in Bezug. Die Klägerin, die seit 2004 Mitglied bei ver.di ist, wurde bis August 2017 einschließlich nach der Entgeltgruppe K3 Endstufe der Tarifverträge über Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen für den Berliner Einzelhandel in ihrer jeweiligen Fassung vergütet.